Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) in der Version 0.9 wurde am 1. Oktober 2015 von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedet und zur Anwendung empfohlen.
Es soll einen systematischen und nachvollziehbaren Vergleich ermöglichen zwischen Sollvorgaben, die sich aus Normen, Verträgen, Einwilligungserklärungen und Organisationsregeln ableiten, und ihrer Umsetzung sowohl auf organisatorischer wie auch informationstechnischer Ebene in IT-Verfahren und -Systemen.
Hier können Sie das SDM-Handbuch und den Tagungsband des Technik-Workshops 2015 des Arbeitskreises Technik – „Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik“ herunterladen.