Der Düsseldorfer Kreis, der Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hat die Orientierungshilfe zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung in Formularen veröffentlicht.
Diese sind zwar nicht verbindlich, sollten aber als Standard angesehen werden, da die prüfenden Behörden sich in der Regel an diese Vorgaben halten. Mehr zum Düsseldorfer Kreis