Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Seitdem sind Unternehmen ab 250 Beschäftigte sowie öffentliche und kirchliche Stellen ab 50 Beschäftigte dazu verpflichtet, Whistleblowing in einem geschützten Rahmen zu ermöglichen. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte gilt dies ab dem 17. Dezember 2023.
Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln und die erforderliche interne Meldestelle einrichten.
Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen künftig eine vertrauliche, interne Meldestelle einrichten. Das kann durch das Einrichten eines Hinweisgebersystems erfolgen. Ziel ist es, jederzeit einen Verstoß melden zu können – unter Schutz der Identität des Hinweisgebers. Sofern das Unternehmen seine Meldekanäle entsprechend ausgestaltet, können Hinweisgeber auch anonyme Meldungen abgeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html