Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden sollen. Dadurch soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung ist Teil der beabsichtigten EU-Datenschutzreform, welche die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 vorgestellt hatte.[1]
Die EU Datenschutzgrundverordnung wird ab dem 25.05.2018 geltendes Recht in der EU. Das BDSG(neu) enthält dann, meist für den öffentlichen Bereich, ergänzende Regelungen bzw. Ausführungen, welche sich durch die Öffnungsklauseln der Verordnung ergeben.
+++ Die 10 wichtigsten Punkte +++
1. Rechte auf Vergessen, Datenportabilität und Zugang
2. Klare Einwilligung als Eckpfeiler
3. Informationsrechte und Transparenz
4. Strenge Regeln für Datentransfers in Drittstaaten
5. Zukunftstaugliche Definitionen
6. Harte Sanktionen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bei Verstößen
7. Datenschutzkonforme Technikgestaltung: Privacy by Design und by Default
8. Weniger Bürokratie
9. Einheitliche Rechtsdurchsetzung
10. Feste Ansprechpartner für Datenverarbeiter in ganz Europa [2]
Wie dies in der Endfassung anzuwenden ist und welche Hilfmittel durch die Behörden zur Verfügung gestellt werden bleibt hierbei abzuwarten.
Weitere Informationen https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html