Da am 14. Januar 2022 die Europäische Kommission TiO₂ als Lebensmittelzusatzstoff E171 verboten hat, ist dieses Thema nochmals in den Blickwinkel der Medien gerückt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zu Titandioxid eine Re-Evaluierung durchgeführt. Da eine genotoxische Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann, wurde nun der Einsatz von Titandioxid als sog. Dual-Use-Additive zurückgezogen. Hierbei handelt es sich um Stoffe, die sowohl als Lebensmittelzusatzstoff als auch als Additiv in der Kunststoffverpackung zugelassen sind. Zwar ist das Verbot in Lebensmitteln unabhängig von der Einstufung von Titandioxid unter der CLP-Verordnung, dennoch könnte man dies als Hinweis interpretieren, dass die Diskussion um TiO₂ noch nicht beendet ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebungen in anderen Bereichen wie z. B. beim Einsatz in Arzneimitteln oder in Kosmetika entwickeln werden.
Hintergrund Titandioxid:
Titandioxid ist das am häufigsten hergestellte und verwendete Weiß-Pigment weltweit. Es ist ein anorganischer, kristalliner, weißer Feststoff, der chemisch sehr stabil ist. Titandioxid zersetzt sich nicht beim Erhitzen, ist nicht brennbar und nahezu unlöslich in Wasser, Säuren und organischen Lösungsmitteln. Diese Eigenschaften sorgen dafür, dass in Produkten eingesetztes Titandioxid sich nicht aus dem Produkt löst oder sich in irgendeiner Form abbaut.
Die Diskussion um das Pigment Titandioxid begann 2016 mit einem Vorschlag der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES), Titandioxid als Karzinogen (Kategorie 1) beim Einatmen einzustufen. Am 18. Februar 2020 veröffentlichte die Europäische Union die Einstufung von Titandioxid-Pulver als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ (Karzinogen, Kategorie 2) in der CLP-Verordnung. Nach einer 18-Monatigen Übergangsfrist, müssen die daraus resultierenden Anforderungen an Unternehmen seit dem 1. Oktober 2021 umgesetzt werden.